Rechtsprechung
OLG Koblenz, 27.07.1988 - 13 UF 861/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Elterliche; Sorge; Sorgerecht; Großbritannien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1632
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1632
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 13.07.1988 - 40 F 176/87
- OLG Koblenz, 27.07.1988 - 13 UF 861/88
Papierfundstellen
- NJW 1989, 2201
- NJW-RR 1989, 1234 (Ls.)
- FamRZ 1989, 204
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80
Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts
Auszug aus OLG Koblenz, 27.07.1988 - 13 UF 861/88
Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte und das anzuwendende Recht bestimmen sich im vorliegenden Fall nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA), das in der Bundesrepublik Deutschland am 17. September 1971 in Kraft getreten ist (BGBl. 1971 II 1150) und in seinem Anwendungsbereich die allgemeinen Regeln des internationalen Privat- und Verfahrensrechts verdrängt (so BGH, FamRZ 81, 135, 136).
- OLG Hamm, 16.05.1991 - 4 UF 8/91
Tatsächlicher Lebensmittelpunkt; Schwerpunkt der sozialen Bindungen; Gewöhnlicher …
In Rechtsprechung und Lehre ist dazu, da der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts in Art. 1 MSA und Art. 5 III EGBGB faktisch, nicht rechtlich geprägt ist (BGH, NJW 1981, 520 -. BGB, NJW 1983, 2779 = JR 1984, 64 Anm. Hohloch), die Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts auch gegen den Willen des Sorgeberechtigten für möglich erachtet (so BGH, NJW 1981, 520; BayOLGZ 1981, 246 und dazu BayVerfGH, IPRax 1980, 110; OLG Düsseldorf, FamRZ 1984, 194;OLG Frankfurt, IPRax 1986, 384; OLG Karlsruhe, Ip-Rechtsprechung 1986, 83; OLG Hamm, FamRZ 1988, 1198; FamRZ 1989, 1110; OLG Koblenz, NJW 1989, 2201; OLG Celle, IPR.ax 1989, 390 m. Anm. Siehr 373; Henrich, IPR 1981, 125; Hohloch Jus 1981, 460; Münchener Kommentar -Siehr, EGBGB (1984) nach Art. 19 Anh. II Randziffer 17, 28). - OLG Koblenz, 18.05.2005 - 11 UF 771/03
Maßgebliches Sorgerecht für ein entgegen dem Willen der Kindesmutter von dem …
lebt seit nahezu sechs Jahren in Ägypten und ist dort - unstreitig - sowohl in familiärer als auch sozialer und kultureller Hinsicht integriert; unter diesem Umständen steht die dem Willen der Antragstellerin entgegenstehende Verbringung des Kindes durch den Antragsgegner nach Ägypten im August des Jahres 1998 der Annahme des neuen Daseinsmittelpunktes des Kindes nicht mehr entgegen (vgl. zum MSA: BGH NJW 1981, 520 f.; OLG Hamm NJW-RR 1997, 5; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juli 1988 - 13 UF 861/88 = NJW 1989, 2201;… übergreifend Staudinger/Henrich [2002], Art. 21 EGBGB Rn. 18). - OLG München, 16.09.1992 - 12 UF 930/92
Berücksichtigung eines in Italien anhängigen Sorgerechtsverfahrens durch ein …
Bei der Entscheidung des Berufungsgerichts handelt es sich zwar um eine Eilentscheidung entsprechend einer einstweiligen Anordnung nach deutschem Recht; auch derartige Entscheidungen sind aber anerkennungsfähig, da die Beschwerdeführerin nach italienischem Recht die Möglichkeit hat, gegen diese im summarischen Verfahren ergangene Entscheidung vorzugehen (BGH NJW 1983, 2775/2777; OLG Koblenz NJW 1989, 2201/2203).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 18.07.1988 - 4 WF 192/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1989, 204
Wird zitiert von ... (10)
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - L 10 AS 360/16
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - …
Die durch unsachgemäße Behandlung des Auftrags entstandenen überflüssigen Anwaltsgebühren sind eine Schlechterfüllung des erteilten Auftrags zum Nachteil des Mandanten und brauchen von diesem nicht erstattet zu werden (vgl BGH, Urteil vom 23. Juni 1959 - VI ZR 133/58, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juli 1988 - 4 WF 192/88, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. November 1991 - 3 WF 182/91, juris). - SG Berlin, 27.01.2011 - S 127 SF 9411/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der Gebühr bei …
Die durch unsachgemäße Behandlung des Auftrags entstandenen überflüssigen Anwaltsgebühren sind eine Schlechterfüllung des erteilten Auftrags zum Nachteil des Mandanten und brauchen von diesem nicht erstattet zu werden (vgl. BGH VersR 1959, 890; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 204; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 110). - SG Freiburg, 04.06.2012 - S 22 AS 1107/12
Verstoß gegen die Kostenminderungspflicht durch Aufspaltung eines Bescheides und …
Rechtsanwälte sind gegenüber ihren Mandanten verpflichtet, deren Rechte so wahrzunehmen, dass möglichst geringe Kosten erwachsen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.07.1988 - 4 WF 192/88 -, zit. in Juris m.w.N.).Seine Pflicht zur Vermeidung unnötiger Kosten wird nicht dadurch berührt, dass er seine Gebühren aus der Landeskasse statt von seinem Auftraggeber erhält (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.07.1988, a.a.O.).
- LAG München, 09.02.2007 - 10 Ta 193/05
Prozesskostenhilfe - Pflicht zur kostensparenden Prozessführung
Die durch unsachgemäße Behandlung des Auftrags entstandenen überflüssigen Anwaltsgebühren sind eine Schlechterfüllung des erteilten Auftrags zum Nachteil des Mandanten und brauchen von diesem nicht erstattet zu werden (vgl. BGH VersR 1959, 890; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 204; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 110). - LAG München, 15.07.2009 - 10 Ta 386/08
Prozesskostenhilfe - Pflicht zur kostensparenden Prozessführung auch bei mehreren …
Die durch unsachgemäße Behandlung des Auftrags entstandenen überflüssigen Anwaltsgebühren sind eine Schlechterfüllung des erteilten Auftrags zum Nachteil des Mandanten und brauchen von diesem nicht erstattet zu werden (vgl. BGH VersR 1959, 890; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 204; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 110). - LAG München, 08.01.2010 - 10 Ta 349/08
Keine Kostenerstattung aus der Staatskasse bei Auftei-lung von Anträgen auf …
Die durch unsachgemäße Behandlung des Auftrags entstandenen überflüssigen Anwaltsgebühren sind eine Schlechterfüllung des erteilten Auftrags zum Nachteil des Mandanten und brauchen von diesem nicht erstattet zu werden (vgl. BGH VersR 1959, 890; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 204; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 110). - OLG Nürnberg, 24.04.2002 - 11 UF 682/01
Zur Zuständigkeit des Familiengerichts bezüglich der Regelung der elterlichen …
Diese Erwägungen gelten auch in sogenannten Entführungsfällen (BGH FamRZ 1981, 135 ff.;… Staudinger-Kropholler, 2000, Rdnr. 406 zur Vorbemerkung zu Artikel 19 EGBGB; OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 204 ff.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1984, 194 ff.). - SG Berlin, 17.12.2013 - S 180 SF 7504/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Vertretung in …
Die durch unsachgemäße Behandlung des Auftrags entstandenen überflüssigen Anwaltsgebühren sind eine Schlechterfüllung des erteilten Auftrags zum Nachteil des Mandanten und brauchen von diesem nicht erstattet zu werden (vgl. BGH VersR 1959, 890; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 204; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 110). - SG Berlin, 09.02.2011 - S 127 SF 4101/10
Streit um Höhe der Kostenerstattung im Erinnerungsverfahren
Die durch unsachgemäße Behandlung des Auftrags entstandenen überflüssigen Anwaltsgebühren sind eine Schlechterfüllung des erteilten Auftrags zum Nachteil des Mandanten und brauchen von diesem nicht erstattet zu werden (vgl. BGH VersR 1959, 890; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 204; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 110). - LAG Sachsen, 15.04.2010 - 4 Ta 55/10
Korrektur rechtsmissbräuchlicher Kostensteigerung im Prozesskostenhilfeverfahren; …
Die durch unsachgemäße Behandlung des Auftrags entstandenen überflüssigen Anwaltsgebühren sind eine Schlechterfüllung des erteilten Auftrags zum Nachteil des Mandanten und brauchen von diesem nicht erstattet zu werden (vgl. BGH VersR 1959, 890; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 204 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 110).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 27.05.1988 - 7 UF 22/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1989, 204 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- AG Siegburg, 10.11.2021 - 311 F 6/21 Maßgeblich sind dabei die Grundsätze der Kontinuität und Stabilität für das Kind (OLG Bremen 3.5.2010 - 4 UF 27/10; OLG Dresden FamRZ 2010, 1992f), das Förderprinzip und die Bindungstoleranz (OLG Frankfurt FamRZ 2011, 1875f) und der Kindeswille, soweit er dem Kindeswohl entspricht, da er Ausdruck der Bindungen und mit zunehmendem Alter auch ein Akt der Selbstbestimmung ist (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 1737f; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 204; OLG Hamm FamRZ 2005, 746; OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1471; 2010, 911f;… Döll , a.a.O. § 1696 BGB Rn. 6).